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Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
Erst-Anamnese je nach Zeit und Aufwand
165 – 195 €
Folgebehandlung 60 Minuten
95 €
Folgebehandlung 30 Minuten
50 €
Telefonische Beratung je Zeit und Aufwand
Bei Absagen, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin erfolgen, ist es nicht möglich, einen anderen Patienten zu behandeln. Der Patient verpflichtet sich daher, Termine, die er aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen kann, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Unterbleibt die rechtzeitige Absage, verpflichtet sich der Patient, für den ausfallenden Termin als Schadenersatz den Betrag in Höhe von 50 Euro zu zahlen.